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Art IX § 2 BesVNG 2 — Ersetzung des Begriffs Mehrarbeitsentschädigung durch Mehrarbeitsvergütung

Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit in Gesetzen und Verordnung der Begriff "Mehrarbeitsentschädigung" verwendet wird, tritt an seine Stelle der Begriff "Mehrarbeitsvergütung".