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§ 23 BesASO (Bayern) — Wechsel nach den Jahrgangsstufen 5 bis 9 des Realschulzugs in den Gymnasialzug

Schulordnung für die Schulen besonderer Art

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für den Wechsel vom Realschulzug in die Jahrgangsstufen 6 bis 10 des Gymnasialzugs gilt § 14 entsprechend.