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# § 20 BesASO (Bayern) — Wechsel nach der Jahrgangsstufe 5 des Hauptschulzugs in den Gymnasial- oder Realschulzug

Schulordnung für die Schulen besonderer Art  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach der Jahrgangsstufe 5 des Hauptschulzugs kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten eine Berechtigung für den Wechsel in den Gymnasial- oder Realschulzug ausgesprochen werden. Voraussetzung für eine Empfehlung nach Satz 1 ist ein Notendurchschnitt im Jahreszeugnis von 1,66 für den Gymnasialzug bzw. von 2,00 für den Realschulzug in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.

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Zitiervorschlag: § 20 BesASO (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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