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# § 2 BesASO (Bayern) — Aufbau und Zielsetzung der Schulen besonderer Art

Schulordnung für die Schulen besonderer Art  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Staatliche Gesamtschule Hollfeld und die Städtische Willy-Brandt-Gesamtschule München umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie vermitteln aufeinander abgestimmte Lernziele und -inhalte der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums durch ein Angebot leistungsdifferenzierter Kurse und nicht leistungsdifferenzierter Kurse (Kernkurse) sowie verschiedener schulartbezogener Wahlpflichtkurse. Spätestens ab der Jahrgangsstufe 9 werden Klassen eingerichtet, die sich an den Bildungsgängen der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums orientieren (abschlussbezogene Klassen).

(2) Die Städtische Schulartunabhängige Orientierungsstufe München-Neuperlach umfasst die Jahrgangsstufen 5 und 6. Sie vermittelt aufeinander abgestimmte Lerninhalte, die durch ein Angebot leistungsdifferenzierter Kurse und nicht leistungsdifferenzierter Kurse (Kernkurse) auf die Anforderungen der Hauptschule, des M-Zugs einer Hauptschule, der Realschule, des Gymnasiums und der Wirtschaftsschule hinführen.

(3) Die Staatliche kooperative Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Sie vermittelt in enger pädagogischer und organisatorischer Zusammenarbeit von Hauptschule, Realschule und Gymnasium Lernziele und -inhalte dieser Schularten. Weitere Schularten können in die Zusammenarbeit einbezogen werden. Die Bildungsgänge der beteiligten Schularten mit ihren Abschlüssen bleiben erhalten. Die Staatliche kooperative Gesamtschule Senefelder-Schule Treuchtlingen wird als Schule mit Zügen für die einzelnen Schularten geführt.

(4) Die private, staatlich anerkannte Evangelische kooperative Gesamtschule Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 13. Sie vermittelt in enger pädagogischer und organisatorischer Zusammenarbeit von Hauptschule, Realschule und Gymnasium Lernziele und -inhalte dieser Schularten. Weitere Schularten können in die Zusammenarbeit einbezogen werden. Die Bildungsgänge der beteiligten Schularten mit ihren Abschlüssen bleiben erhalten. Die private, staatlich anerkannte Evangelische kooperative Gesamtschule Wilhelm-Löhe-Schule Nürnberg wird als Schule mit Zügen für die einzelnen Schularten geführt.

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Zitiervorschlag: § 2 BesASO (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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