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# § 16 BesASO (Bayern) — Abschlüsse

Schulordnung für die Schulen besonderer Art  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Staatliche Gesamtschule Hollfeld und die Städtische Willy-Brandt-Gesamtschule München verleihen den erfolgreichen Hauptschulabschluss nach dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9, den Qualifizierenden Hauptschulabschluss nach erfolgreicher Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung am Ende der Jahrgangsstufe 9, den Realschulabschluss nach erfolgreicher Teilnahme an der Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 und die Oberstufenreife des Gymnasiums (Übertrittsberechtigung in die Oberstufe des Gymnasiums) nach erfolgreichem Besuch der Jahrgangsstufe 10. Auf Antrag wird unter den Voraussetzungen des Art. 25 Abs. 3 BayEUG das Zeugnis über den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss ausgestellt.

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Zitiervorschlag: § 16 BesASO (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

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