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§ 7 BergtechAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 1

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Montagetechnik und
2.
Lagerstätte.