§ 6 BergWoZErhV — Inkrafttreten

Verordnung über die Erhebung der Zinsen für Darlehen des Bundes zum Bergarbeiterwohnungsbau

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 10. Oktober 1982 in Kraft.