§ 4 BergArbWoFöGDV — Inkrafttreten

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 28. August 1965 an in Kraft.