nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 9 BergArbWoFöG — Einzelne Wohnräume

Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in den §§ 4 bis 6 für Wohnungen getroffenen Vorschriften gelten für einzelne Wohnräume entsprechend.