nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 24a BerVersV 2017 — Elektronische Einreichung

Versicherungsberichterstattungs-Verordnung  
Stand: 19.12.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der interne jährliche Bericht nach § 1 und der interne vierteljährliche Bericht nach § 19 sind der Bundesanstalt in elektronischer Form zu übermitteln.

(2) Die Datenübermittlung erfolgt an die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) der Bundesanstalt. Unternehmen haben über das Internet Zugang zum MVP-Portal, nachdem sie sich bei der Bundesanstalt hierfür registriert haben.

(3) Die Unternehmen haben die ordnungsgemäße Datenübermittlung durch Berücksichtigung der im MVP-Portal hinterlegten Informationen und Hinweise sicherzustellen.

---

Zitiervorschlag: § 24a BerVersV 2017

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BerVersV%202017/24a

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
