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§ 20 BerVersV 2017 — Frist für die Einreichung

Versicherungsberichterstattungs-Verordnung

Stand: 19.12.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die vierteljährlichen Zwischenberichte gemäß § 19 sind der Bundesanstalt spätestens bis zum Ende des Monats einzureichen, der auf das jeweilige Berichtsvierteljahr folgt.