nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 BerVersV 2017 — Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller Versicherungsunternehmen

Versicherungsberichterstattungs-Verordnung

Stand: 19.12.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Versicherungsunternehmen haben ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlust-Rechnung gegenüber der Bundesanstalt wie folgt darzustellen:

1.
die Bilanz nach Formular F.100.01,
2.
die Gewinn- und Verlust-Rechnung für das gesamte Versicherungsgeschäft nach Formular F.200.01.