Verordnung zur Anpassung der Höhe der monatlichen Ausgleichsleistungen nach § 8 Absatz 1 Satz 4 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ab dem 1. Juli 2026
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.07.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.