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§ 1 BerRehaGAnpV 2026 — Anpassung der Höhe der monatlichen Ausgleichsleistungen

Verordnung zur Anpassung der Höhe der monatlichen Ausgleichsleistungen nach § 8 Absatz 1 Satz 4 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes ab dem 1. Juli 2026

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.07.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Höhe der monatlichen Ausgleichsleistungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes wird auf 303 Euro angepasst.