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# § 16 BerRehaG — Rentenleistungen vor dem 1. Juli 1994

Berufliches Rehabilitierungsgesetz  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wird zum Zeitpunkt der Anerkennung als Verfolgter eine Rente geleistet oder besteht auf Grund der Anerkennung als Verfolgter erstmals Anspruch auf eine Rente, ist die Rente in neuer Höhe für die Zeit des Bezugs, frühestens für die Zeit vom 1. Juli 1990 an, zu leisten.

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Zitiervorschlag: § 16 BerRehaG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BerRehaG/16

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