# § 4 BeherbStatG 2003 — Erhebungsmerkmale

Beherbergungsstatistikgesetz  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Erhebungsmerkmale sind:

- 1. Zahl der Ankünfte und Übernachtungen von Gästen; bei Gästen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb Deutschlands liegt, werden diese Angaben auch in der Unterteilung nach Herkunftsländern erfasst,

- 2. Zahl der angebotenen Gästebetten oder bei Campingplätzen der Stellplätze,

- 3. Datum der vorübergehenden Schließung und Wiedereröffnung sowie der gewerberechtlichen Abmeldung,

- 4. bei Hotels, Gasthöfen, Pensionen und Hotels garnis zusätzlich Zahl der Gästezimmer,

- 5. bei den in Nummer 4 genannten Beherbergungsbetrieben mit 25 und mehr Gästezimmern darüber hinaus die Zahl der belegten und angebotenen Zimmertage; für Letztere hilfsweise die Auslastung als Prozentangabe.

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Zitiervorschlag: § 4 BeherbStatG 2003

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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