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# § 6 BehAppMstrV — Situationsaufgabe

Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk.

(2) Als Situationsaufgabe ist für einen vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebenen Auftrag eine der folgenden Arbeiten auszuführen:

- 1. einen gewölbten Boden, einen eckigen oder einen kegelförmigen Behälter oder ein Formstück von rund auf eckig nach vorgegebener Zeichnung überprüfen, berechnen, anfertigen und prüfen oder

- 2. Fehler an einer Rohrleitung oder an einer Kupferschmiedearbeit nach vorgegebener Zeichnung ermitteln und bewerten, Reparaturkonzept erstellen sowie ein Teilelement für die Instandsetzung anfertigen und prüfen.

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Zitiervorschlag: § 6 BehAppMstrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BehAppMstrV/6

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