(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Beamten- und Disziplinarzuständigkeitsverordnung LRH vom 9. Dezember 2009 (GV. NRW. 2010 S. 16) außer Kraft.
Die Präsidentin
des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen