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# I. BeamtZustÜAnO

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Hiermit übertrage ich auf den Generaldirektor der Deutschen Bibliothek, soweit er nicht selbst betroffen ist,

- 1. die Zuständigkeit zur Entscheidung über Widersprüche gegen den Erlaß oder die Ablehnung eines Verwaltungsaktes oder gegen die Ablehnung eines Anspruchs auf den Gebieten des Besoldungs-, Reisekosten-, Umzugskosten- und Beihilfenrechts sowie auf den Gebieten Arbeitszeit, Anordnung, Genehmigung und Ausgleich von Mehrarbeit (§ 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 - BGBl. I S. 462);

- 2. die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis (§ 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1985 - BGBl. I S. 479).

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Zitiervorschlag: I. BeamtZustÜAnO

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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