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§ 17 BeamtVZustAnO 2016 — Amtshilfe

Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 21.06.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Service-Center unterstützen die obersten Dienstbehörden bei der Erteilung von Auskünften auch in Fällen, in denen ihnen durch diese Anordnung Zuständigkeiten nicht übertragen worden sind.