nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 16 BeamtVAltGZustAnO — Übersendung erforderlicher Unterlagen

Beamtenversorgungs- und Altersgeldzuständigkeitsanordnung  
Stand: 21.06.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dieser Anordnung übersendet die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle der Generalzolldirektion

- 1. den Bescheid über die Festsetzung der Versorgungsbezüge, sofern sich die oberste Dienstbehörde die erste Festsetzung der Versorgungsbezüge vorbehalten hat,

- 2. im Übrigen die erforderlichen Personalaktendaten, zumindest aber die Personalunterlagen, die für die Rechnungsprüfung erforderlich sind und

- 3. in Unfallfürsorgeangelegenheiten alle dienstunfallrechtlich relevanten Unterlagen, insbesondere Unterlagen der Unfalluntersuchung einschließlich medizinischer Unterlagen und Abrechnungsunterlagen über die Heilbehandlungskosten.

(2) Ist für die Geltendmachung von übergegangenen Schadensersatzansprüchen nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes aus Dienstunfällen die Generalzolldirektion zuständig, so übersendet die oberste Dienstbehörde der Generalzolldirektion eine Kopie der Akte über die Bearbeitung des Schadensersatzanspruchs, sofern eine solche Akte vorhanden ist.

(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Unterlagen werden in Papierform oder elektronisch übersandt.

(4) Die Absätze 1 und 3 gelten entsprechend, wenn es sich um eine Festsetzung der altersgeldfähigen Dienstzeit und der altersgeldfähigen Dienstbezüge oder die erste Festsetzung von Leistungen nach dem Altersgeldgesetz handelt.

---

Zitiervorschlag: § 16 BeamtVAltGZustAnO

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BeamtVAltGZustAnO/16

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
