Acht Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes berichtet die Landesregierung dem Landtag über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes.
Einzelnorm
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Acht Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes berichtet die Landesregierung dem Landtag über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes.
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