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§ 8 BbgWoFG (Brandenburg) — Fördergegenstände

Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Insbesondere können gefördert werden

Wohnungsbau, einschließlich des Ersterwerbs,

Modernisierung von Wohnraum,

Erwerb bestehenden Wohnraums,

Instandsetzungen in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen,

Maßnahmen zum Abbau von Barrieren bei bestehendem Wohnraum oder

Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum.

Einzelnorm