Auf eine Erlaubnis, eine Bewilligung, ein altes Recht oder eine Befugnis kann der Inhaber schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Wasserbehörde verzichten.
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Auf eine Erlaubnis, eine Bewilligung, ein altes Recht oder eine Befugnis kann der Inhaber schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Wasserbehörde verzichten.