Zuständig für den Erlass von Rechtsverordnungen über eine Veränderungssperre ist das für die Wasserwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung.
Zuständig für den Erlass von Rechtsverordnungen über eine Veränderungssperre ist das für die Wasserwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung.