Die nach dem Wasserhaushaltsgesetz und diesem Gesetz erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das für die Wasserwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung, soweit nichts anderes bestimmt ist.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die nach dem Wasserhaushaltsgesetz und diesem Gesetz erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das für die Wasserwirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung, soweit nichts anderes bestimmt ist.