§ 6 BbgVersFreiV (Brandenburg) — Wiederherstellung der Erlaubnispflicht

Versickerungsfreistellungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wasserbehörde kann, um eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu vermeiden, für zu bezeichnende Gebiete die Erlaubnispflicht für Niederschlagswassereinleitungen nach § 2 anordnen. In der Anordnung sind die betroffenen Flurstücke zu benennen. Die Anordnung ist öffentlich bekannt zu machen.

Einzelnorm