Die Aufgabe der Beitreibung
von Zwangs- und Bußgeldern wird vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
wahrgenommen, soweit es diese festsetzt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Aufgabe der Beitreibung
von Zwangs- und Bußgeldern wird vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
wahrgenommen, soweit es diese festsetzt.