nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 13 BbgVStättV (Brandenburg) — Barrierefreie Stellplätze

Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zahl der notwendigen barrierefreien Stellplätze muss mindestens der Hälfte der Zahl der nach § 10 Absatz 7 erforderlichen Besucherplätze entsprechen. Auf diese Stellplätze ist dauerhaft und leicht erkennbar hinzuweisen.

Einzelnorm