Wurde die Energiepreispauschale nach diesem Gesetz ohne rechtlichen Grund gewährt, ist sie in voller Höhe zurückzuzahlen. § 7 des Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes gilt entsprechend.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Wurde die Energiepreispauschale nach diesem Gesetz ohne rechtlichen Grund gewährt, ist sie in voller Höhe zurückzuzahlen. § 7 des Brandenburgischen Beamtenversorgungsgesetzes gilt entsprechend.