Brandenburgisches Versorgungs-EPP-Gesetz
Landesrecht Brandenburg
Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Energiepreispauschale soll mit den laufenden Bezügen für den Monat Dezember 2022 ausgezahlt werden.