Verkaufsstätten müssen eine Sicherheitsstromversorgung haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen übernimmt, insbesondere der
Sicherheitsbeleuchtung,
Beleuchtung der Stufen und Hinweise auf Ausgänge,
Feuerlöschanlagen ,
Rauchabzugsanlagen,
Schließeinrichtungen für Feuerschutzabschlüsse (zum Beispiel Rolltore),
Brandmeldeanlagen,
Alarmierungsanlagen .
Einzelne sicherheitstechnische Anlagen können auch an eine Sicherheitsstromversorgungsanlage angeschlossen sein.
Einzelnorm