Der Vorstand bestellt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Belange von Hochschulmitgliedern und -angehörigen mit Behinderungen, die oder der ihm regelmäßig berichtet.
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Der Vorstand bestellt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Belange von Hochschulmitgliedern und -angehörigen mit Behinderungen, die oder der ihm regelmäßig berichtet.