Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Landesrecht Brandenburg
Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Begriffsbestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung gelten entsprechend für das Landesrecht.