Die in den §§ 1 und 2 nicht erfaßten Teile der
sich kreuzenden Straßen gehören zu der Straße, der sie
unmittelbar dienen.
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Die in den §§ 1 und 2 nicht erfaßten Teile der
sich kreuzenden Straßen gehören zu der Straße, der sie
unmittelbar dienen.