Der Prüfungsausschuss ist mit zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vorsitzende Mitglied.
Der Prüfungsausschuss ist mit zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vorsitzende Mitglied.