Der Prüfungsausschuss ist mit zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vorsitzende Mitglied.
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Der Prüfungsausschuss ist mit zwei Dritteln der Mitglieder beschlussfähig. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vorsitzende Mitglied.