nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 34 BbgSchulG (Brandenburg) — Der Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Brandenburgisches Schulgesetz  
Landesrecht Brandenburg  
Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einer Schule des Zweiten Bildungsweges und in schulabschlussbezogenen Lehrgängen wird berufserfahrenen Erwachsenen eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt.

(2) Die Aufnahme in diesen Bildungsgang setzt in der Regel den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss, das Erreichen mindestens des 19. Lebensjahres im Schuljahr der Anmeldung und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine vergleichbare Tätigkeit voraus.

(3) Der Unterricht wird in Kursen erteilt.

(4) Der Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife dauert in der Regel sechs Semester. Er gliedert sich in die zweisemestrige Einführungsphase und in die viersemestrige Hauptphase und schließt mit einer Prüfung ab.

---

Zitiervorschlag: § 34 BbgSchulG (Brandenburg)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Brandenburg, abgerufen 30.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 30.07.2026.

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BbgSchulG/34?asof=2026-07-30

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
