Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten § 55 Absatz 2 sowie die §§ 74 und 75 entsprechend.
Abschnitt 13
Sicherheit und Ordnung
nu:legal · recht.nulegal.eu
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten § 55 Absatz 2 sowie die §§ 74 und 75 entsprechend.
Abschnitt 13
Sicherheit und Ordnung