Der erste Studienabschnitt umfasst das erste und zweite Semester und erstreckt sich auf die in § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 und Nummer 11 bis 14 genannten Lehrgebiete.
Einzelnorm
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Der erste Studienabschnitt umfasst das erste und zweite Semester und erstreckt sich auf die in § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 und Nummer 11 bis 14 genannten Lehrgebiete.
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