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§ 82 BbgPolG (Brandenburg) — Polizeibeiräte

Brandenburgisches Polizeigesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 26.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es werden Polizeibeiräte gebildet. Sie sind Bindeglied zwischen der Bevölkerung, den kommunalen Gebietskörperschaften und der Polizei und fördern das vertrauensvolle Verhältnis zwischen ihnen.