(1) Polizeibehörde ist das Polizeipräsidium.
(2) Polizeieinrichtungen sind die Hochschule der Polizei und der Zentraldienst der Polizei.
nu:legal · recht.nulegal.eu
(1) Polizeibehörde ist das Polizeipräsidium.
(2) Polizeieinrichtungen sind die Hochschule der Polizei und der Zentraldienst der Polizei.