Der für Inneres zuständige Ausschuss des Landtages überprüft bis zum 30. September 2025 Anwendung und Auswirkung der Vorschriften dieses Gesetzes.
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Der für Inneres zuständige Ausschuss des Landtages überprüft bis zum 30. September 2025 Anwendung und Auswirkung der Vorschriften dieses Gesetzes.