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# § 3 BbgNiRSchG (Brandenburg) — Begriffsbestimmungen

Brandenburgisches Nichtrauchendenschutzgesetz  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Sinne dieses Gesetzes sind

öffentliche Einrichtungen insbesondere alle Behörden, Gerichte sowie alle sonstigen Einrichtungen von Trägern öffentlicher Verwaltung, unabhängig von ihrer Rechtsform;

Gesundheitseinrichtungen insbesondere alle Krankenhäuser einschließlich der Privatkrankenanstalten nach § 30 der Gewerbeordnung sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, unabhängig von ihrer Trägerschaft;

Kultureinrichtungen insbesondere alle Einrichtungen, die der Bewahrung, Vermittlung, Aufführung und Ausstellung künstlerischer, unterhaltender oder historischer Inhalte oder Werke dienen, unabhängig von ihrer Trägerschaft;

Sporteinrichtungen insbesondere alle Sporthallen, Hallenschwimmbäder sowie sonstige Gebäude oder Räume, in denen Sport ausgeübt wird;

Hochschulen alle Fachhochschulen und Universitäten, unabhängig von ihrer Trägerschaft;

Erziehungs- und Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche insbesondere alle Schulen im Sinne des Brandenburgischen Schulgesetzes, Kindertagesstätten, ausgewiesene Spielplätze, Einrichtungen der Tagespflege, der Erziehungshilfe sowie der Kinder- und Jugendfreizeit, unabhängig von ihrer Trägerschaft;

Heime alle Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 des Heimgesetzes;

Gaststätten alle Gewerbe im Sinne von § 1 des Gaststättengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), das zuletzt durch Artikel 149 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407, 2424) geändert worden ist;

öffentlich zugängliche Bereiche alle Gebäudeteile oder Räume, zu denen nicht nur ein abgegrenzter oder geschlossener Personenkreis Zugang hat.

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Zitiervorschlag: § 3 BbgNiRSchG (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 01.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BbgNiRSchG/3

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