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§ 11 BbgNdG (Brandenburg) — Verkündung

Brandenburgisches Niederdeutsch-Gesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz wird in hochdeutscher Sprache verkündet und als Anlage eine niederdeutsche Fassung beigefügt.