Die Absicht, das Recht nach § 56 Abs. 1 auszuüben,
ist zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten anzuzeigen; § 8 gilt
entsprechend.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Absicht, das Recht nach § 56 Abs. 1 auszuüben,
ist zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten anzuzeigen; § 8 gilt
entsprechend.