Die Umsetzung der in diesem Gesetz geregelten Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung. Dabei sind auch Mittel aus Bundes- und europäischen Förderprogrammen zur Finanzierung heranzuziehen.
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Die Umsetzung der in diesem Gesetz geregelten Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung. Dabei sind auch Mittel aus Bundes- und europäischen Förderprogrammen zur Finanzierung heranzuziehen.