Meldebehörden im Sinne des § 1 des Bundesmeldegesetzes sind die kreisfreien Städte, die Ämter und die amtsfreien Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden.
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Meldebehörden im Sinne des § 1 des Bundesmeldegesetzes sind die kreisfreien Städte, die Ämter und die amtsfreien Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden.