nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 8 BbgMFG (Brandenburg) — Rückbürgschaften

Brandenburgisches Mittelstandsförderungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Land kann Selbsthilfeeinrichtungen der

mittelständischen Wirtschaft Rückbürgschaften für von

diesen eingegangenen Bürgschaftsverpflichtungen zugunsten kleiner und

mittlerer Unternehmen gewähren. Für diesen Zweck können auch

Darlehen oder Zuschüsse für Haftungsfonds von

Selbsthilfeeinrichtungen der mittelständischen Wirtschaft gewährt

werden.