Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jede Person zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
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Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jede Person zum Wahllokal Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.