Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Runderlass Dokumentation der Leichenschau -
Einführung eines einheitlichen Leichenschauscheines für das Land
Brandenburg vom 9. Januar 1995 (ABl. S. 30) außer Kraft.
Potsdam, den 22. Januar 2003